Organisationen müssen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch die Erwartungen der Nutzer erfüllen. Die Vorschriften zur Notbeleuchtung sind im Baugesetz, in den NEN- und ISO-Normen sowie im Arbeitsgesetz festgelegt. Diese Dokumente bestimmen unter anderem, wo Notbeleuchtung installiert werden muss und welche Leistung sie erbringen muss.
Die Anforderungen sind eindeutig: Die Notbeleuchtung muss innerhalb von 15 Sekunden nach einem Stromausfall angehen und mindestens 60 Minuten lang leuchten. Die Organisationen sind für die Verwaltung und Wartung dieser Systeme verantwortlich. Dies beinhaltet monatliche Sichtprüfungen und jährliche Funktionstests. Das Führen eines Logbuchs ist hierfür unerlässlich.
Eine intelligente Lösung für das Management von Notbeleuchtungen ist der Einsatz von Systemen wie SmartZ. Diese Plattform bietet Einblick in den Beleuchtungsstatus, Störungen und Testergebnisse und senkt so die Verwaltungskosten. Darüber hinaus sind nachhaltige Leuchten wie die EVO10-Serie nicht nur umweltfreundlich, sondern auch langfristig kostengünstig.



