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Arbeitsplätze und Gebäudemanagement
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und Nordrhein-Westfalen

Beginnen Sie rechtzeitig mit den GACS-Regeln.

14. April 2026 | Von der Redaktion

Ab dem 1. Januar 2026 müssen große Nichtwohngebäude mit einem Gebäudeautomations- und Steuerungssystem (GACS) ausgestattet sein. Diese Regelung, die in der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EPBD) festgelegt ist, zielt darauf ab, das Energiemanagement aktiv zu verbessern. Was bedeutet das für Unternehmen?

Ein Gebäudeenergie-Kontrollsystem (GACS) ermöglicht es einem Gebäude, seinen eigenen Energieverbrauch zu überwachen und zu steuern. Dieses System muss unter anderem Ineffizienzen erkennen und melden können. Es bietet die Möglichkeit, nicht nur neue Vorschriften einzuhalten, sondern auch Betriebskosten und CO₂-Emissionen zu senken.

Für Gebäude mit Heiz- oder Kühlsystemen über 290 kW gilt diese Anforderung bereits ab 2026. Kleinere Systeme mit einer Leistung über 70 kW müssen bis 2030 erfüllt werden. Daher müssen die Erfassung der bestehenden Systeme und die Planung potenzieller Modernisierungen jetzt beginnen.

Das GACS muss interoperabel und problemlos in bestehende Energiemanagementsysteme integrierbar sein. Dies gewährleistet einen integrierten Ansatz, der Komfort, Kosten und Netzlast in Einklang bringt. Es ist entscheidend, nicht nur die Anforderungen zu erfüllen, sondern das GACS auch als Chance zu begreifen, ein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Wer rechtzeitig mit der Planung der Integration von GACS in die Organisation beginnt, wird nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht einhalten können, sondern auch der Konkurrenz einen Schritt voraus sein.