Veranstaltung für das Arbeitsumfeld
Arbeitsplätze und Gebäudemanagement
Für die Niederlande, Belgien
und Nordrhein-Westfalen

Besucherbestimmungen

Diese Bestimmungen gelten für die Fachmesse Facility & Building Management, die am 2., 3. und 4. Juni 2026 in den Brabanthallen 's-Hertogenbosch stattfindet und von HoLaPress Communicatie in Valkenswaard, im Folgenden Messeveranstalter genannt, organisiert wird.

  1. Der Zutritt zur Messehalle für Facility & Building Management ist nur mit einem Besucherausweis gestattet, der nach (Vor-)Registrierung ausgestellt wird. Besucherausweise sind ausschließlich von den Messeveranstaltern auszustellen. Besucherausweise sind personengebunden und dürfen nur von registrierten Teilnehmern verwendet werden. Sowohl der Besucherausweis als auch die (Vor-)Registrierung sind kostenlos.
  2. Der Zutritt zur Ausstellungsfläche wird erst nach dem Scannen des Barcodes auf dem Besucherausweis gewährt. Dies erfolgt am Eingang zur Ausstellungsfläche.
  3. Alle Angaben auf dem Besucherausweis sind persönlich, der Ausweis muss jedoch auf dem gesamten Ausstellungsgelände sichtbar getragen werden. Besucher sind verpflichtet, die Informationen auf dem Ausweis dem Personal des Veranstalters vorlesen zu lassen. An den Ständen der Aussteller müssen Besucher den Barcode auf ihrem Besucherausweis auf Anfrage scannen lassen und die Informationen vorlesen lassen. Beides gilt als Identifikationsnachweis.
  4. Der Zutritt zur Ausstellungsfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht für Schäden, die Besuchern auf der Ausstellungsfläche entstehen.
  5. Mit ihrem Besucherausweis haben die Besucher nur Zugang zu den Gängen und den Einrichtungen der Organisation, wie z. B. Hörsälen, der Catering-Terrasse usw. Der Zugang zu den Ständen ist dem Aussteller vorbehalten; der Zugang zu allen anderen Bereichen ist den Jaarbeurs vorbehalten.
  6. Es ist Personen außerhalb der Organisation nicht gestattet, ohne schriftliche Genehmigung der Messeveranstalter auf dem Messegelände Fotos, Filme oder sonstige (digitale oder audiovisuelle) Aufnahmen von Geschehnissen oder Orten auf dem Messegelände anzufertigen.
  7. Alle Besucher der Messehalle erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Messeveranstalter oder andere von ihnen autorisierte Organisationen oder Personen Aufnahmen oder Bilder von Besuchern verbreiten dürfen.
  8. Die Besucher müssen den Anweisungen der Messeveranstalter jederzeit Folge leisten.
  9. Die Mitarbeiter des Messeveranstalters sind jederzeit berechtigt, Besucher ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigung unverzüglich von der Messehalle zu verweisen.
  10. Mit ihrer Registrierung erklären sich die Besucher mit diesen Besucherbestimmungen für die Ausgabe 2026 der Fachmesse Facility & Building Management einverstanden.
  11. Diese Besucherordnung umfasst auch die Bedingungen für die Besucherregistrierung.
  12. In allen in dieser Besucherordnung nicht vorgesehenen Situationen hat der Messeveranstalter das ausschließliche Recht, eine verbindliche Entscheidung zu treffen, die mit sofortiger Wirkung rechtskräftig ist.
  13. Ausschließlich die Messeveranstalter sind befugt, diese Besucherordnung zu ändern. Für diese Besucherordnung gilt niederländisches Recht.